Version 2.0.2 · gültig ab 01.07.2026
Anbieter: Kultify GmbH, Lorenzer Platz 5A, 90402 Nürnberg (nachfolgend „Kultify“ oder „Anbieter“).
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen Kultify und dem Kunden über die Nutzung der von Kultify als Software-as-a-Service bereitgestellten Plattform (nachfolgend „Software“ oder „Plattform“) sowie über damit verbundene Leistungen (nachfolgend „Services“).
1.2 Das Angebot von Kultify richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Kultify stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn Kultify in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.4 Individuell zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
1.5 Im Falle von Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: (1) das individuelle Angebot bzw. Angebotsschreiben von Kultify einschließlich der darin in Bezug genommenen Anlagen (nachfolgend „Angebot“); (2) der Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) für Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten; (3) diese AGB; (4) die jeweils geltende Leistungsbeschreibung.
1.6 „Teilnehmer“ ist eine natürliche Person, deren Rückmeldungen im Rahmen einer Befragung erfasst und ausgewertet werden. „Nutzer“ ist eine vom Kunden berechtigte Person mit Zugang zur Plattform. „Leistungsbeschreibung“ ist die jeweils gültige Beschreibung des Funktionsumfangs der Software, die Kultify dem Kunden im Angebot oder auf andere Weise (z. B. über die Website) zur Verfügung stellt.
2.1 Kultify stellt dem Kunden eine SaaS-Plattform zur quantitativen Erfassung und Analyse von Unternehmenskultur, Mitarbeiterbindung und Mitarbeiter-Feedback bereit. Die Erfassung erfolgt über standardisierte, digitale Befragungen; die Auswertung erfolgt automatisiert und wird dem Kunden in digitaler Form bereitgestellt.
2.2 Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Angebot.
2.3 Als Zusatzleistung kann Kultify Beratung und Begleitung beim Aufsetzen und bei der Durchführung von Befragungen anbieten (nachfolgend „Beratungsleistungen“). Umfang, Vergütung und Bedingungen der Beratungsleistungen richten sich nach dem individuellen Angebot. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, folgen Beratungsleistungen der Laufzeit des SaaS-Vertrages.
2.4 Die Software wird dem Kunden über das Internet zur Nutzung bereitgestellt; sie verbleibt auf der Infrastruktur von Kultify bzw. ihrer Unterauftragnehmer. Übergabepunkt für die Leistung ist der Ausgang des von Kultify genutzten Rechenzentrums in das Internet. Für die Internetverbindung zwischen diesem Übergabepunkt und den Systemen des Kunden sowie für die beim Kunden erforderliche Hard- und Software ist der Kunde verantwortlich; hierfür übernimmt Kultify keine Gewähr.
2.5 Kultify ist berechtigt, die Software fortlaufend weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und anzupassen. Für wesentliche, den Kunden beeinträchtigende Änderungen gilt Ziffer 17.
3.1 Der Vertrag kommt durch ein Angebot von Kultify und dessen Annahme durch den Kunden zustande oder dadurch, dass Kultify eine Bestellung des Kunden in Textform bestätigt. Eine eigenständige Registrierung mit unmittelbarem Vertragsschluss über die Website („Self-Service“) bietet Kultify nicht an.
3.2 Ein kostenloser Testzeitraum besteht nur, soweit dies im Angebot ausdrücklich vereinbart ist. Bedingungen eines etwaigen Test- oder Pilotzeitraums richten sich nach dem Angebot.
4.1 Kultify räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang über das Internet zu nutzen. Soweit im Angebot vereinbart, erstreckt sich dieses Nutzungsrecht auch auf die mit dem Kunden im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen; der Kunde steht für die Einhaltung dieser AGB durch diese Unternehmen ein. Im Angebot können abweichende oder ergänzende Regelungen zum Umfang und zur Ausgestaltung des Nutzungsrechts getroffen werden; diese gehen dieser Ziffer 4.1 vor.
4.2 Der nutzbare Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Die dort vereinbarten Einheiten (z. B. Anzahl der Teilnehmer, Nutzer oder ein sonstiges Mengengerüst) bezeichnen den Umfang der nutzbaren Leistung, nicht das Nutzungsrecht an der Software nach Ziffer 4.1. Die Abrechnung von Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, richtet sich nach Ziffer 5.
4.3 Der Kunde darf die Software nur für die vertraglich festgelegten eigenen Zwecke nutzen und Dritten – mit Ausnahme der nach Ziffer 4.1 berechtigten verbundenen Unternehmen – nicht zur Nutzung überlassen. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Zurückentwicklung (Reverse Engineering) der Software ist nur in den Grenzen der §§ 69d, 69e UrhG zulässig.
4.4 Die Nutzungsrechte enden mit Beendigung des Vertrages.
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Je nach Vereinbarung kann sie insbesondere lizenz-, abonnement- oder leistungsbezogen ausgestaltet sein. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger sonstiger Steuern und Abgaben.
5.2 Leistungen, die über den im Angebot vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Teilnehmer), werden nachträglich in Rechnung gestellt. Diese Beträge werden jeweils zum Ersten des Folgemonats fällig, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Rechnungen können in elektronischer Form (Textform) übermittelt werden.
5.4 Gegen Forderungen von Kultify kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben; Letzteres nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
6.1 Kultify stellt die Software mit wirtschaftlich angemessenem Aufwand zur Nutzung bereit und ist um eine möglichst hohe Verfügbarkeit bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht geschuldet.
6.2 Kultify ist berechtigt, Wartungs-, Anpassungs- und Aktualisierungsarbeiten durchzuführen. Diese werden nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten gelegt; über größere geplante Wartungen, die die Erreichbarkeit erheblich beeinträchtigen, wird Kultify den Kunden nach Möglichkeit vorab informieren. Eine vorübergehende Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit während solcher Arbeiten stellt keinen Mangel dar.
6.3 Der Kunde hat Zugangsfehler oder Störungen unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform unter Angabe der für die Fehlererkennung erforderlichen Umstände mitzuteilen. Kultify beseitigt gemeldete Störungen innerhalb angemessener Frist und wirkt hierbei mit der gebotenen Sorgfalt.
6.4 Während kurzzeitiger, geplanter Wartungsunterbrechungen im Sinne der Ziffer 6.2 besteht die Pflicht zur Zahlung der laufenden Entgelte fort. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit (insbesondere nach Ziffer 11) bleiben unberührt.
6.5 Für Ereignisse höherer Gewalt gilt Ziffer 18.
7.1 Die nachfolgenden Pflichten sind Hauptpflichten des Kunden und nicht bloße Obliegenheiten.
7.2 Der Kunde nutzt die Software nur vertragsgemäß und im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Er stellt keine rechtsverletzenden oder rechtswidrigen Inhalte ein und trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
7.3 Der Kunde sichert seine Zugangsdaten gegen den Zugriff Unbefugter, hält seine eigenen Systeme auf dem Stand der Technik und trifft angemessene IT-Sicherheitsmaßnahmen. Die Nutzung gemeinsamer Konten („Shared Accounts“) ist unzulässig; der Kunde sorgt dafür, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht weitergeben.
7.4 Der Kunde benennt mindestens einen qualifizierten Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter, die berechtigt sind, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder herbeizuführen, und teilt Kultify einen Wechsel unverzüglich mit.
7.5 Der Kunde ist für die Sicherung seiner geschäftskritischen Daten im Rahmen des technisch Möglichen selbst verantwortlich und meldet Kultify Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Software oder eine Gefährdung der Datensicherheit unverzüglich in Textform.
7.6 Mitbestimmung: Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, vor dem Einsatz der Plattform gegenüber seinen Beschäftigten etwaige erforderliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu wahren und gegebenenfalls eine Betriebsvereinbarung abzuschließen (insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG). Kultify nimmt keine Beurteilung der mitbestimmungsrechtlichen Lage des Kunden vor.
7.7 Rechtsgrundlage und Transparenz: Der Kunde sichert zu, dass für die von ihm veranlasste Verarbeitung eine gültige Rechtsgrundlage besteht (z. B. Betriebsvereinbarung, § 26 BDSG, Art. 88 DSGVO oder Art. 6 Abs. 1 DSGVO) und dass er seine Informationspflichten gegenüber den betroffenen Beschäftigten (Art. 13, 14 DSGVO) erfüllt hat.
7.8 Freistellung: Der Kunde stellt Kultify von Ansprüchen Dritter – einschließlich Ansprüchen von Beschäftigten oder Beteiligungsgremien – frei, die auf einer Verletzung der Pflichten nach den Ziffern 7.2, 7.6 oder 7.7 beruhen, und ersetzt Kultify die hierdurch entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
7.9 Für die Verantwortung des Kunden für die anonymitätswahrende Konfiguration gilt Ziffer 8.
8.1 Die Plattform stellt einen konfigurierbaren Mechanismus zur Wahrung der Anonymität bereit, der Auswertungen für Gruppen unterhalb einer eingestellten Mindestgruppengröße unterdrückt. Die hierfür maßgeblichen Vertraulichkeitsstufen, Maßnahmen und Mindestwerte sind im AVV (Anlage 1 – Sicherstellung der Anonymität der teilnehmenden Mitarbeiter) sowie in der Leistungsbeschreibung näher beschrieben.
8.2 Kultify gewährleistet, dass der Mechanismus bei aktiver Konfiguration Auswertungen unterhalb der eingestellten Schwelle entsprechend der gewählten Vertraulichkeitsstufe unterdrückt. Eine darüber hinausgehende, absolute Garantie der Anonymität wird nicht übernommen.
8.3 Die Wirksamkeit der Anonymisierung hängt maßgeblich von der Konfiguration durch den Kunden ab. Der Kunde ist verantwortlich für die Festlegung der Organisations- und Segmentstruktur, dafür, die Mindestgruppengröße nicht unter den in der Leistungsbeschreibung bzw. im AVV vorgesehenen Mindestwert herabzusetzen oder zu deaktivieren, und dafür, Auswertungen nicht durch Kombination von Filtern auf einzelne Personen rückführbar zu machen. Eine Re-Identifizierung, die auf einer hiervon abweichenden Konfiguration des Kunden beruht, ist von der Gewährleistung und Haftung von Kultify ausgenommen.
8.4 Die Plattform dient der aggregierten Auswertung von Kultur und Feedback. Sie ist nicht dazu bestimmt, einzelne identifizierbare Beschäftigte zu überwachen, zu bewerten oder für personenbezogene Maßnahmen (z. B. Leistungs- oder Verhaltenskontrolle, disziplinarische Maßnahmen) herangezogen zu werden.
9.1 Verarbeitet Kultify im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten für den Kunden, ist der Kunde Verantwortlicher und Kultify Auftragsverarbeiter im Sinne der Art. 4 Nr. 7 und 8, Art. 28 DSGVO.
9.2 Die Einzelheiten der Verarbeitung regeln die Parteien in einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Der Abschluss des AVV ist Voraussetzung für die Nutzung der Software. Der AVV ist Bestandteil des Vertrages und geht diesen AGB in Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
9.3 Mitarbeiter-Feedback kann, insbesondere in Freitextangaben, besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) offenbaren. Der Kunde sichert zu, solche Daten nicht gezielt zu erheben, und stellt sicher, dass eine etwaige Verarbeitung besonderer Kategorien auf einer von ihm zu schaffenden Rechtsgrundlage nach Art. 9 Abs. 2 DSGVO beruht. Kultify verarbeitet diese Daten ausschließlich weisungsgebunden nach Maßgabe des AVV.
9.4 Der Einsatz von Unterauftragsverarbeitern richtet sich nach dem AVV; dieser sieht eine vorherige Information sowie ein Widerspruchsrecht des Kunden vor.
9.5 Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Staat mit angemessenem Datenschutzniveau statt, dessen Angemessenheit die Europäische Kommission nach Art. 45 DSGVO festgestellt hat. Näheres regelt der AVV.
10.1 Kultify setzt zur Auswertung von Textantworten, zur Erstellung aggregierter Erkenntnisse und Zusammenfassungen sowie für weitere Funktionen Verfahren der künstlichen Intelligenz ein. Die hierfür eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sowie die Schutzmaßnahmen (insbesondere Verarbeitung ausschließlich innerhalb der EU/des EWR, ausschließlich über Programmierschnittstellen, Verarbeitung in aggregierter Form, keine Nutzung der Kundendaten zum Training der Modelle, keine Re-Identifizierung) sind im AVV und in der gesonderten KI-Information näher beschrieben.
10.2 Kultify trifft keine ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidungen, die gegenüber Beschäftigten des Kunden rechtliche Wirkung entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen (Art. 22 DSGVO).
10.3 Die Auswertung dient der themenbezogenen und aggregierten Analyse von Feedback. Eine Erkennung von Emotionen einzelner Beschäftigter am Arbeitsplatz im Sinne des Art. 5 Abs. 1 lit. f der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) ist nicht Gegenstand der Leistung.
10.4 Soweit Transparenzpflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung Anwendung finden, kommt Kultify diesen nach.
11.1 Auf die Überlassung der Software gegen Entgelt findet Mietrecht (§§ 535 ff. BGB) Anwendung. Kultify überlässt die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhält sie während der Vertragslaufzeit in diesem Zustand.
11.2 Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung nach Ziffer 12, insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt unberührt.
11.3 Ein Mangel liegt vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Funktionen nicht erfüllt und dadurch ihre Gebrauchstauglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist. Unerhebliche Abweichungen sowie Beeinträchtigungen, die auf einer vertragswidrigen Nutzung, der Systemumgebung des Kunden oder Ursachen außerhalb des Übergabepunkts (Ziffer 2.4) beruhen, stellen keinen Mangel dar.
11.4 Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an. Kultify beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist und ist berechtigt, dem Kunden zumutbare Zwischenlösungen (Workarounds) bereitzustellen und die Ursache anschließend zu beheben.
11.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, für die Kultify nach Ziffer 12 oder nach zwingendem Recht haftet.
12.1 Kultify haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Kultify nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung von Kultify ausgeschlossen.
12.4 Für den Verlust von Daten haftet Kultify nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden (Ziffer 7.5) für deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
12.5 Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
12.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Kultify.
13.1 „Vertrauliche Informationen“ sind alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen einer Partei, insbesondere Produktbeschreibungen, Spezifikationen, Preise sowie geschäftliche Informationen des Kunden. Die Regelungen des AVV zur Vertraulichkeit personenbezogener Daten bleiben unberührt.
13.2 Die Parteien verwenden vertrauliche Informationen nur für Zwecke des Vertrages, geben sie nicht ohne Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiter und schützen sie mit angemessenen Maßnahmen, mindestens jedoch mit der Sorgfalt, die sie auf eigene vertrauliche Informationen anwenden.
13.3 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren, von Dritten zulässig übermittelt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind; im letztgenannten Fall informiert die verpflichtete Partei die andere Partei nach Möglichkeit vorab.
13.4 Maßstab des Geheimnisschutzes ist das Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG). Ein Erlangen vertraulicher Informationen durch Reverse Engineering ist unzulässig.
13.5 Die Vertraulichkeitspflichten gelten für die Dauer des Vertrages und drei (3) Jahre über dessen Beendigung hinaus fort, längstens jedoch bis die Informationen nicht mehr vertraulich sind.
14.1 Alle Rechte an der Software und der Plattform einschließlich aller Weiterentwicklungen verbleiben bei Kultify. Der Kunde erhält ausschließlich die in Ziffer 4 eingeräumten Nutzungsrechte.
14.2 Die vom Kunden eingestellten Inhalte und Daten verbleiben beim Kunden; sie werden Kultify nicht zur eigenen inhaltlichen Verwertung übertragen.
14.3 Kultify ist berechtigt, aus den über die Plattform verarbeiteten Daten gewonnene, vollständig anonymisierte und aggregierte Informationen zu nutzen, um die Software zu betreiben, abzusichern und weiterzuentwickeln sowie um aggregierte Vergleichswerte (Benchmarks) bereitzustellen. Ausgenommen sind identifizierende Angaben und unveränderte Freitextangaben von Beschäftigten. Die Nutzung erfolgt nur, soweit ein Personenbezug nicht mehr hergestellt werden kann, und im Einklang mit den Schutzmaßnahmen des AVV; eine Re-Identifizierung findet nicht statt.
15.1 Beginn und Laufzeit ergeben sich aus dem Angebot. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird der Vertrag für eine feste Laufzeit geschlossen und endet mit deren Ablauf, ohne dass es einer Kündigung bedarf; eine automatische oder stillschweigende Verlängerung erfolgt nicht. Eine Fortsetzung oder Erneuerung des Vertrages bedarf einer neuen Vereinbarung. Erklärungen nach dieser Ziffer bedürfen der Textform.
15.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 543 BGB, § 314 BGB) bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Kultify insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung in nicht unerheblicher Höhe in Verzug ist und trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist zahlt, oder wenn über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird.
15.3 Kultify ist berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend und verhältnismäßig auszusetzen, wenn (a) eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Software oder Dritter besteht, (b) eine schwerwiegende Verletzung der Pflichten nach Ziffer 7.2 vorliegt oder (c) der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als dreißig (30) Tage in Verzug ist und nach gesonderter Ankündigung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist zahlt. Kultify kündigt die Aussetzung nach Möglichkeit vorher an und hebt sie nach Wegfall des Grundes auf. Beruht die Aussetzung auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand, bleibt dessen Zahlungspflicht für diesen Zeitraum bestehen.
16.1 Während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende kann der Kunde die von ihm in die Plattform eingebrachten Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format über die Plattform exportieren. Kultify unterstützt den Kunden in angemessenem Umfang bei einer Migration.
16.2 Nach Ablauf des Exportzeitraums werden die Daten bei Kultify und ihren Unterauftragsverarbeitern nach Maßgabe des AVV gelöscht. Eine Löschbestätigung wird auf Anfrage erteilt.
16.3 Soweit es sich bei der Leistung um einen Datenverarbeitungsdienst im Sinne der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) handelt, kann der Kunde den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder die Beendigung des Dienstes mit einer Frist von höchstens zwei (2) Monaten verlangen. Kultify unterstützt den Wechsel innerhalb eines Übergangszeitraums von dreißig (30) Tagen; ist dieser technisch nicht durchführbar, wird er angemessen verlängert. Kultify stellt die erforderlichen Wechselinformationen bereit und errichtet keine unzulässigen Wechselhindernisse. Für den Wechsel erhebt Kultify nur die nach Art. 29 Data Act zulässigen Entgelte; ab dem 12. Januar 2027 werden keine Wechselentgelte erhoben.
17.1 Maßgeblich für einen Vertrag ist die bei seinem Abschluss geltende Fassung dieser AGB. Kultify kann diese AGB für künftige Verträge ändern; auf bereits geschlossene Verträge wirkt sich eine geänderte Fassung nicht aus.
17.2 Während der Laufzeit eines Vertrages kann Kultify diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung, zur Befolgung behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen oder zur Beseitigung von Sicherheitslücken erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Kultify informiert den Kunden hierüber in Textform.
17.3 Kultify kann die Software weiterentwickeln und ihre Funktionalität anpassen (Ziffer 2.5). Führt eine Änderung während der Laufzeit zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der vom Kunden genutzten Funktionen, kann der Kunde den Vertrag insoweit außerordentlich kündigen; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
18.1 Kultify haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, d. h. auf außerhalb des Einflussbereichs von Kultify liegenden, nicht vorhersehbaren und nicht abwendbaren Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Stromausfall, großflächige Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, behördliche Maßnahmen). Für deren Dauer werden die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt.
18.2 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage an, kann jede Partei den Vertrag in Bezug auf die betroffenen Leistungen außerordentlich kündigen.
19.1 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Kultify auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Kultify ist berechtigt, den Vertrag auf ein mit ihr verbundenes Unternehmen zu übertragen.
19.2 Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ein darüber hinausgehendes Formerfordernis besteht nicht.
19.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
19.4 Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
19.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Nürnberg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
19.6 Diese AGB werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Maßgeblich und rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung; die englische Fassung dient nur der Information.